Wir erstellen Familienpsychologische Gutachten unter anderem zu den im Folgenden aufgeführten Fragestellungen:
Hierbei werden die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019, 2. Auflage) selbstverständlich berücksichtigt.
Das Vorgehen im Rahmen familienpsychologischer Begutachtungen entspricht dem Prinzip der Multimodalität. Am Einzelfall orientiert stellen hierbei Explorationen der Eltern, Psychodiagnostische Testverfahren, die Exploration der jeweiligen Kinder, freie und (teil-) strukturierte Interaktionsbeobachtungen sowie die Erhebung relevanter fremdanamnestischer Angaben die zielführenden Begutachtungsschritte dar. Auch Hausbesuche werden regelmäßig im Rahmen der Gutachtenerstellung durchgeführt.
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